Wenn Du vom Bahnhof in die Stormarnstraße schaust, siehst Du links und rechts Wohnhäuser, die mit Ausnahme des Hochhauses rechts am Anfang der MAGNA Real Estate AG (im Folgenden MAGNA AG) gehören. Was die MAGNA AG mit diesen Wohnhäusern vorhat, sollte als Basis für den Entwurf des Bebauungsplans 104 verabschiedet werden und wird in diesem Bild gezeigt.
Beginnen wir mit der linken Seite der Stormarnstraße. Die Ladenzeile vor dem Bahnhof, in der sich Restaurant mit Biergarten und mehrere Läden befinden, soll durch ein 5-geschossiges Wohnhaus (1) ersetzt werden. In der mit roten Linien eingezeichneten Fläche (2) wird die gesamte Natur für den Bau einer Tiefgarage zerstört. Diese Tiefgarage erstreckt sich von der Grünfläche an der Bahnhofstraße bis unter einen massiven Wohnriegel (3), der im Hinterhof parallel zur Hamburger Straße errichtet werden soll. An der Ecke zur Hamburger Straße soll zudem ein Wohnhaus mit 4 Geschossen (4) entstehen.
Auf der rechten Seite der Stormarnstraße sollen laut den Entwürfen der MAGNA AG die drei bestehenden Wohnhäuser abgerissen und durch einen massiven Wohnriegel mit 4 Geschossen plus einem Staffelgeschoss (5) ersetzt werden. Für das Vorhaben müssen die jetzigen Bewohner „entmietet“ werden. Das war auf der Sitzung des Plan- und Bauausschusses am 17.08.2022 der vom MAGNA-Vorstand verwendete Fachbegriff.
Aber wie konnte unsere Stadt auf diese für die Anwohner unzumutbare Verschlechterung ihrer Lebens- und Wohnqualität kommen? Dazu muss man wissen, dass nicht die Verwaltung der Stadt Ahrensburg die Entscheidung fällt, sondern die Stadtverordneten der politischen Parteien.
Und man muss wissen, dass die Politik unter massivem Druck steht, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Allein im Kreis Stormarn fehlen 10.000 Wohnungen. Und im Grunde gibt es nur zwei Arten von Flächen, die bebaut werden können.
Entweder werden z.B. landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Neubau von Wohnraum ausgewiesen, was erfahrungsgemäß bei den angrenzenden Nachbarn zu relativ gut organisierten Protesten führt. Oder man entschließt sich für eine Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten wie in unserem Beispiel.